Einen Ermäßigungsanspruch haben Kinder U18, Vereinsmitglieder, Studenten, Schüler, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner oder Schwerbehinderte.
Der Ermäßigungsnachweis muss immer mitgeführt und unaufgefordert vorgezeigt werden.
Folgende Personengruppen haben einen Ermäßigungsanspruch:
- Kinder (bis einschl. 17 Jahre / Personalausweis o. Geburtsurkunde) EXTRA RABATTSTUFE
- Mitglieder des SV98 (Mitgliedsausweis)
- Studenten (Studentenausweis)
- Schüler (Schülerausweis)
- Auszubildende (Nachweis für Ausbildung)
- Arbeitslose (mit Nachweis für FuFa-Sozialfond oder Teilhabecard)
- Rentner (mit Rentnerausweis)
- Schwerbehinderte (mit entsprechendem Nachweis)