Wann habe ich Anspruch auf eine Ermäßigung?

Einen Ermäßigungsanspruch haben Kinder U18, Vereinsmitglieder, Studenten, Schüler, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner oder Schwerbehinderte.

Der Ermäßigungsnachweis muss immer mitgeführt und unaufgefordert vorgezeigt werden.

Folgende Personengruppen haben einen Ermäßigungsanspruch:

  • Kinder (bis einschl. 17 Jahre / Personalausweis o. Geburtsurkunde)  EXTRA RABATTSTUFE
  • Mitglieder des SV98 (Mitgliedsausweis)
  • Studenten (Studentenausweis)
  • Schüler (Schülerausweis)
  • Auszubildende (Nachweis für Ausbildung)
  • Arbeitslose (mit Nachweis für FuFa-Sozialfond oder Teilhabecard)
  • Rentner (mit Rentnerausweis)
  • Schwerbehinderte (mit entsprechendem Nachweis)