Kann ich den Abonnement-Vertrag für eine andere Person unterschreiben?

Nein, der jeweilige Dauerkarteninhaber muss den Vertrag durch seine eigene Unterschrift bestätigen. Ausgenommen sind Minderjährige Dauerkarteninhaber.

  • Der Dauerkarteninhaber muss den Abo-Vertrag selbst unterzeichnen bzw. bestätigen. (Ausgenommen sind entsprechend Minderjährige)
  • Natürlich kann auch hier eine dritte Person das bereits ausgefüllte Formular mitbringen.